Empfehlungen zum Kauf und Verkauf
von Gebrauchtwagen und Neuwagen

Als Käufer:

1. Vorsicht bei Vorkasse

Bei Internet-Anzeigenmärkten wird lediglich der Kontakt zwischen Ihnen als Kaufinteressent und dem Verkäufer hergestellt. Die Identität der Anbieter, deren Bonität wie auch das Vorhandensein von Fahrzeugen werden nicht geprüft. Deshalb sollte man keinesfalls Vorabzahlungen leisten. Dies gilt auch für jegliche Finanzierungsangebote ohne Prüfung der Kreditwürdigkeit: Solange Sie keinen Vertrag in den Händen haben, sollten Sie keine Sonderzahlungen, Anzahlungen, Vermittlungs- oder Bearbeitungsgebühren leisten.

Diese Hinweise gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Privatanbieter oder einen Fahrzeughändler handelt, der ein Fahrzeug verkaufen möchte.

Niemals Bargeldtransfer!

Geld-Überweisungen mittels Bargeldtransfer über Western Union, MoneyGram oder ähnliche Anbieter werden oft für einen angeblichen Treuhandservice missbraucht. Die Services sind jedoch vorwiegend für den Bargeldtransfer mit bekannten Personen (Freunde, Verwandte) gedacht. Sie sind daher nicht für die Abwicklung von Zahlungen im Online-Autohandel geeignet - auch nicht mit angeblich eingebauter zusätzlicher Legitimierung. Selbst dann nicht, wenn Sie das Geld als „Sicherheit“ oder „Liquiditätsnachweis“ an eine Ihnen persönlich bekannte Person (Freunde, Verwandte) versenden sollen. Im Zusammenhang mit dem Betrug an dem Fahrzeugkäufer wiederholen sich die 3 folgenden Varianten:

1. Fall: Extrem günstiges Schnäppchen, Verkäufer im Ausland, Zahlung über Western Union / MoneyGram
Setzt sich der Interessent mit dem Verkäufer per E-Mail in Verbindung, so wird er aufgefordert, zur Verdeutlichung seiner Kaufabsicht eine Anzahlung per Bargeldtransfer zu leisten. Zum Nachweis der Anzahlung soll er dem Verkäufer den Absendernamen und die Kontrollnummer nennen. Der Verkäufer kann nun durch Angabe des Absendernamens, des Herkunftslandes, des erwarteten Betrags und der Vorlage eines gefälschten Identitätsnachweises das Geld abheben. Da er beim Zahlungsempfang meist gut gefälschte Dokumente nutzt, um sich auszuweisen, ist das Geld in diesen Fällen unwiederbringlich verloren - und das angebotene Auto existiert gar nicht. In manchen Fällen wird dem Käufer auch mitgeteilt, dass das Geld derzeit zurücküberwiesen werde, da es Unstimmigkeiten mit dem Konto gebe. Dies ist jedoch reine Hinhaltetaktik und erschwert die Rückforderung des Geldes.

2. Fall: Extrem günstiges Schnäppchen, Verkäufer im Ausland, Zahlung über Spedition / Verschiffungsunternehmen
Dem Käufer wird vom vorgeblichen Verkäufer eine Spedition oder ein Verschiffungsunternehmen im Internet benannt, das angeblich treuhänderisch tätig sei und die Zahlungsabwicklung übernehmen soll. Die Internetseiten zu diesen Firmen verschwinden jedoch nach kurzer Zeit aus dem Netz und tauchen an anderer Adresse wieder auf. Die Seiten sind häufig gut gefälscht und wirken seriös. Gerade bei einem Firmensitz im Ausland ist es jedoch in der Regel nicht möglich, später an das verlorene Geld heranzukommen. In manchen Fällen wird dem Käufer auch mitgeteilt, dass das Geld derzeit zurücküberwiesen werde, da es Unstimmigkeiten mit dem Konto gebe. Dies ist jedoch reine Hinhaltetaktik und erschwert die Rückforderung des Geldes.

3. Fall: Bargeldtransfer an einen Bekannten als Bestätigung der Ernsthaftigkeit des Kaufwillens sowie als Liquiditätsnachweis oder Sicherheit
Dem Käufer wird nahegelegt, als Beweis seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit das Geld per Bargeldtransfer an einen Bekannten oder ein Familienmitglied zu überweisen und die Kopie des Einzahlungsbelegs per E-Mail zu versenden. Der Käufer wiegt sich dabei in Sicherheit, da nur die ihm bekannte Person das Geld in Empfang nehmen kann. Sobald der Betrüger jedoch die Identität des Geldempfängers kennt, werden dementsprechend die Ausweispapiere gefälscht und der Betrag unter dem Namen des Bekannten abgehoben.

Sonderfall Verkäufer: Käufer meldet sich auf Ihr Inserat, Käufer im Ausland, Zahlung durch überhöhten Scheck
Dieser Fall ist unter dem Punkt Scheckbetrug im Verkäufer-Teil zu finden.

Achtung, Treuhandservice!

Oft versuchen Betrüger, mit einem vermeintlichen Treuhandservice, Versandservice oder auch Logistikservice Vertrauen zu erwecken. Da Internet-Fahrzeugmärkte in den eigentlichen Kaufprozess nicht integriert sind, können sie diesen Service aber gar nicht anbieten. Fahrzeug-Anzeigenmärkte bieten deshalb keinen Service für die Geld-Transaktion an, raten davon ab und sprechen auch keine Empfehlung für eine bestimmte Zahlungsmethode aus. Es gibt zudem keine als besonders vertrauenswürdig eingestuften Verkäufer oder Premium-Mitglieder.
 

2. Gefälschte E-Mails

Eine "Phishing-Mail" (von "Passwort-Fishing") ist eine im gesamten Internet verbreitete Methode, dem Empfänger vertrauliche Daten zu entlocken.

Beim Phishing werden an willkürlich gesammelte E-Mail-Adressen gefälschte E-Mails mit dem Absender von bekannten und seriösen Unternehmen geschickt. Darin wird dazu aufgefordert, auf einer Website geheime Zugangsdaten einzugeben. Diese Internet-Seite ist im Aussehen bekannten Anbietern nachempfunden, jedoch gefälscht.
Mit Hilfe der abgefragten Daten werden anschließend Bank-Konten leergeräumt oder die privaten Nutzer-Konten auf andere Weise missbraucht.
Es ist vorgekommen, dass auch Internet-Fahrzeugmärkte als vermeintliche Absender von solchen Phishing-Mails eingesetzt wurden. Dabei richten sich die Mails mitunter auch an Fahrzeughändler, die aufgefordert werden, ihre Zugangsdaten preiszugeben.

Fahrzeug-Marktplätze im Internet werden niemals in einer E-Mail nach vertraulichen Daten fragen. Der Zugang zu den Angeboten ist völlig frei und unverbindlich. Seine Daten gibt man lediglich an, wenn man sich bei einem Online-Markt registriert und besondere Dienste wie einen Suchauftrag oder die Speicherung von Fahrzeugen in Anspruch nimmt - dies geschieht jedoch auf der Website und niemals per E-Mail.

Auch unaufgefordert zugesandte E-Mails mit Anhängen bergen eine Gefahr: Darin kann sich Software (z.B. ein Virus/Trojaner) verbergen, die den eigenen Computer manipuliert und Außenstehenden den Zugriff auf vertrauliche Daten ermöglicht. Deshalb sollten solche Anhänge niemals geöffnet werden.

Wichtig: Ihr Internet-Fahrzeugmarkt wird Ihnen nie unaufgefordert eine E-Mail schicken, in der direkt oder über einen Link nach einem Login gefragt wird bzw. Dateien angehängt sind.

3. Gefälschte Dokumente

Behördliche Dokumente wie Ausweise, Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (bzw. Kfz-Schein oder Kfz-Brief) können per Scanner digitalisiert und mit Bildbearbeitungsprogrammen leicht gefälscht werden. Verlassen Sie sich also nicht auf per E-Mail zugesandte Unterlagen.
Lassen Sie sich vor Ort immer die Original-Dokumente vorlegen und vergleichen Sie sie z.B. mit der Fahrgestellnummer des besichtigten Fahrzeuges. Sie befindet sich üblicherweise im Motorraum, bei neueren Fahrzeugen auch von außen sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe.
Nur so können Sie sicher sein, dass die vorgelegten Fahrzeugpapiere und das besichtigte Fahrzeug zusammen gehören.

Stellen Sie auch Ihre eigenen Papiere anderen niemals in elektronischer Form zur Verfügung. Sie könnten für kriminelle Zwecke weiterverwendet werden. Dies betrifft sowohl Fahrzeugdokumente als auch Personalpapiere wie Ausweise oder Bankunterlagen z.B. Einzahlungsbelege.

4. Besichtigung und Übergabe

Einige Verhaltensregeln müssen alle Autokäufer beachten, unabhängig davon, in welchem Medium sie ein interessantes Angebot gefunden haben.

So sollte man besonders günstigen Schnäppchen mit gesunder Skepsis begegnen. Niemand wird sein Auto freiwillig weit unter Wert anbieten. Es könnte sich um den Versuch handeln, sensible Daten zu gewinnen oder Sie sogar um Geld zu betrügen.
Ihre Daten könnten anderweitig missbraucht werden, Ihr Geld wäre verloren - das Auto selbst existiert am Ende unter Umständen gar nicht.
Zudem könnte es sich um den Versuch handeln, ein gestohlenes oder minderwertiges Auto an den Mann oder die Frau zu bringen.
Bei besonders günstigen Angeboten sind daher einige Vorsichtsmaßnahmen besonders wichtig:

   * Informieren Sie sich über den realen Marktwert des angebotenen Fahrzeugs. Vergleichen Sie es mit anderen Angeboten des gleichen Modells mit ähnlicher Ausstattung.
   * Nehmen Sie bei Bedarf eine fachkundige Person zur Besichtigung mit, die in der Lage ist, eventuell versteckte Mängel am Fahrzeug zu entdecken.
   * Prüfen Sie alle Dokumente sorgfältig, schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag ab und achten Sie darauf, dass zusätzliche Ausstattungen wie zum Beispiel Alufelgen oder eine hochwertige Radioanlage vermerkt sind.
   * Bezahlen Sie erst bei Übergabe der vollständigen Papiere und Schlüssel - und des Autos.
   * Gehen Sie mit größeren Summen nicht allein zur Geldübergabe. Nehmen Sie eine Person als Begleitung und Schutz mit. Vermeiden Sie dabei auch ungewöhnliche oder verlassene Orte. Am besten erfolgt die Geldübergabe in den Räumen eines Kreditinstitutes. Dort kann die Echtheit des Geldes geprüft und auch eine Bareinzahlung auf das eigene Konto geleistet werden.
   * Achten Sie im Inserat auf das Kleingedruckte: Manche unseriösen Anbieter weichen im Preis für das Fahrzeug im Text der Anzeige von dem Preis in der Übersicht ab, nur um in der Angebotsliste möglichst weit oben zu erscheinen.

5. Gefälschte Seriositätsbestätigung

Ein Internet-Fahrzeugmarkt bestätigt Ihnen in einer E-Mail die Rechtmässigkeit des Angebotes und die Seriosität des Verkäufers

Ein Verkäufer aus dem Ausland bietet sein Fahrzeug besonders günstig an. Bevor ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, bekommt der potentielle Käufer eine gefälschte E-Mail des Internet-Fahrzeugmarktes, auf dem das Auto angeboten wird.

Um das Vertrauen des Käufers zu gewinnen, wird in der E-Mail erklärt, dass der Fahrzeugverkäufer eine "gesunde Skepsis" erwartet habe. Deshalb habe er den Internet-Fahrzeugmarkt beauftragt, das Fahrzeug und die Absicht des Verkäufers zu verifizieren. In dem Schreiben werden neben der Legitimation durch den Internet-Fahrzeugmarkt auch weitere seriöse Organisationen, wie der ADAC und die Polizei genannt, die alle angeblich die Rechtmässigkeit des Fahrzeugs und des Verkäufers bestätigen.

Im nächsten Schritt wird dem Käufer empfohlen, das vom Verkäufer vorgeschlagene Verschiffungsunternehmen für Übergabe und Zahlung des Fahrzeuges zu beauftragen. Grund hierfür soll die Minimierung des Risikos sein.

Diese E-Mails sind Fälschungen! Kein Internet-Fahrzeugmarkt verschickt E-Mails an potentielle Kunden, um die Legitimität und Rechtmässigkeit von Fahrzeug und Verkäufer zu bestätigen. Auch werden von keinem Internet-Fahrzeugmarkt Empfehlungen gegeben, wie die Übergabe des Fahrzeugs am besten abzuwickeln sei. Die Übergabe eines Fahrzeugs über einen Treuhandservice und ein Verschiffungsunternehmen sind unüblich und deuten oft auf Betrug hin.

 

Als Verkäufer:

1. Scheckbetrug

Scheckbetrug: Käufer meldet sich auf Ihr Inserat, Käufer im Ausland, Zahlung durch überhöhten Scheck

Kaufinteressenten aus dem Ausland kontaktieren den Verkäufer und akzeptieren meist sofort den Kaufpreis. Unter einem Vorwand wird ein weitaus höherer Scheck (engl. "payment by banker's draft") an den Verkäufer geschickt, als das Auto kostet. Der Differenzbetrag soll dann entweder in bar übergeben oder per Bargeldtransfer überwiesen werden. Nach einigen Tagen platzt dann der zunächst gutgeschriebene Scheck. Im schlimmsten Fall sind sowohl Auto als auch der gezahlte Differenzbetrag verloren, ohne dass der Verkäufer einen Zahlungseingang verbucht.

Niemals Bargeldtransfer!

Geld-Überweisungen mittels Bargeldtransfer über Western Union, MoneyGram oder ähnliche Anbieter werden oft für einen angeblichen Treuhandservice oder den sogenannten "Scheckbetrug" missbraucht. Die Services sind jedoch vorwiegend für den Bargeldtransfer mit bekannten Personen (Freunde, Verwandte) gedacht. Sie sind daher nicht für die Abwicklung von Zahlungen im Online-Autohandel geeignet - auch nicht mit angeblich eingebauter zusätzlicher Legitimierung.

2. Vermittlungsmasche

Nach dem Einstellen Ihres Fahrzeug-Inserates erhalten Sie eine SMS oder eine E-Mail mit der Aufforderung, Kontakt zu einer Vermarktungsfirma - meist mit Sitz im Ausland - aufzunehmen. Diese gibt vor, Kaufinteressenten zu vermitteln und verlangt eine Vermittlungsgebühr. Im Schnitt liegt diese zwischen 59 und 119 Euro, ohne dass eine Vermittlung schriftlich garantiert wird. Oft dient als Absender eine Ihnen bekannte Fahrzeugbörse oder die Dienstleistung wird angeblich vom ADAC empfohlen.

Es handelt sich hierbei um eine unseriöse Geschäftspraktik, teilweise sogar um eine Betrugsmasche von Scheinfirmen, deren Webseiten und E-Mail Adressen bei Überprüfung nicht selten ins Leere führen. Im Einzelnen gibt es drei Variationen der „Vermittlungsmasche“:

Vertrag / Rechnung folgt auf Telefonat

   * Bei einem Anruf über die angegebene Telefonnummer wird Ihnen mündlich ein potenzieller Kaufinteressent versprochen. Fahrzeugverkäufer, die sich mit der Vermittlung einverstanden erklären, erhalten wenige Tage später eine Rechnung über die Vermittlungsgebühr. Bei Nicht-Zahlung folgen Mahnungen. Zu einem Kontakt zwischen dem Verkäufer und dem potenziellen Käufer kommt es jedoch nicht.
   * Nach dem Telefonat folgt postwendend ungefragt eine Rechnung (statt des angeforderten Informationsmaterials), obwohl Ihnen noch kein Interessent vermittelt wurde.
   * Nach dem Telefonat wird Ihnen ein Vertrag zugeschickt, dessen Gegenstand jedoch nicht – wie mündlich versprochen – die erfolgreiche Vermittlung ist, sondern lediglich die Aufnahme in eine Datenbank (AGB beachten!).

Wichtig: Online-Marktplätze sind bereits effiziente Mittler zwischen Verkäufer und Käufer. Es bedarf keiner zusätzlichen Vermittlungsfirma – selbst wenn ein potenzieller Käufer mündlich zugesichert wird!

3. Nie digitale Dokumente

Versenden Sie beim Autoverkauf niemals Fahrzeugpapiere oder Ausweisdokumente per E-Mail!

Diese Dokumente erlauben es dem Empfänger ohne große Mühen, die Identität des wahren Dokumenteninhabers anzunehmen und unter dessen Namen zu handeln. Es ist nicht einmal die Veränderung der Dokumente mit einem Bildbearbeitungsprogramm notwendig, um die Identität des wahren Inhabers anzunehmen bzw. vorzutäuschen. Im schlimmsten Fall kann mit diesen Dokumenten in elektronischer Form ein Vergehen wie z.B. Betrug unter dem Namen des berechtigten Inhabers begangen werden, was sehr unangenehme Folgen wie z.B. Strafverfolgung haben kann.

Daher Vorsicht! Niemals Fahrzeugpapiere oder Ausweispapiere kopieren oder scannen und per E-Mail an Fahrzeuginteressenten versenden!

4. Der Konto-Trick

Käufer meldet sich auf Ihr Inserat, meist aus dem Ausland, Forderung von Kontoüberprüfung durch kleinere Cent-Beträge

Betrüger kontaktieren den Verkäufer oft aus dem Ausland und täuschen ein Kaufinteresse vor. Unter dem Vorwand eines Überprüfungsverfahrens durch eine (ausländische) Bank täuscht der betrügerische Käufer vor, vor der eigentlichen Überweisung des Gesamtbetrags für das Auto zunächst kleinere Cent-Beträge auf das Konto des Verkäufers zu überweisen. Der Verkäufer wird anschließend aufgefordert, dem Käufer die Höhe dieser Cent-Überweisungen oder einen Code, der im Verwendungszweck der Überweisung steht, zur Bestätigung seiner Kontoangaben mitzuteilen. Der Trick: Hier nutzt der Betrüger das Verifizierungsverfahren von Kontoeröffnungen bei Online-Bezahldiensten, wie PayPal oder Click-and-Buy aus. Mit den Kontodaten und der Kenntnis der Cent-Beträge bzw. des Codes eröffnet der Betrüger selbst ein Bezahldienst-Konto und hat damit uneingeschränkten Zugriff auf das Bankkonto des Verkäufers, ohne dass dieser davon erfährt.

5. Notar auf Vorkasse

Ausländischer Käufer meldet sich auf Ihr Inserat, Kfz-Sachverständiger soll begutachten, Zahlung in bar inklusive Notargebühren, Notarkosten vor Übergabe fällig

Ein Kaufinteressent aus dem Ausland (häufig auch ein angeblicher Händler) möchte das Fahrzeug kaufen. Ein Kaufvertrag wird geschlossen. Zur Übergabe des Fahrzeugs will der Käufer einen Kfz-Sachverständigen schicken, der das Fahrzeug, wenn es keine gravierenden Mängel hat, bar bezahlt und mit nimmt. Angeblich schreibe aber ein Wettbewerbsgesetz vor, dass der Kaufvertrag, der zugesendet wird, notariell beglaubigt werden müsse und dadurch Kosten entstünden, die laut Gesetz vom Verkäufer zu tragen sind. Der vereinbarte Kaufpreis wird deshalb vom Käufer zu Gunsten des Verkäufers um die Notarabgaben erhöht, so dass dem Verkäufer faktisch keine Kosten entstehen. Kurz vor dem vereinbarten Übergabetermin mit dem Sachverständigen erhält der Verkäufer eine Notarrechnung und soll die Gebühr vorab überweisen. In der Annahme um spätere Rückerstattung überweisen viele Verkäufer die vergleichsweise geringe Gebühr in Vorleistung. Nach dieser Überweisung melden sich weder der interessierte Käufer noch der Sachverständige, und die gezahlte Vorleistung ist für den Verkäufer verloren.

Quelle: http://www.sicherer-autokauf.de/bekannte_methoden/index.php?page=1
 

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